Judo-Club Marbach 1972 e.V (Baden)

    Kata-Zentrum Schwarzwald-Baar                                                                                          Judo  ein lifetime Sport für Alle     

Finanzordnung 

 Auszug aus der Finanzordnung


5. Jährliche Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge ab 2019

Judo

Gymnastik

Eltern- Kind - Turnen

Aufnahmegebühr (auch fällig bei Übertritt von EKiTu zu   Judo)

€ 20,00

€ 20,00

-/-

Aktive Mitglieder ab 18 Jahren

€ 65,00

€ 65,00

-/-

Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Auszubildende,   Studenten, Wehrdienstleistende, freiwillige Sozialdienstleistende, Empfänger   von Arbeitslosengeld nach SGB II

 


€ 50,00

 

-/-

 


€ 50,00

Familienrabatt:                                                                                                     -zweites aktives Mitglied einer Familie, unter 18 J.                                             - drittes aktives Mitglied einer Familie, unter 18 J



€ 45,00


€ 40,00

-/-

-/-



€ 25,00


€ 25,00

Passive Mitglieder

€ 15,00

€ 15,00

€ 15,00

BGB Vorstand, amtierende Trainer (Gruppenverantwortliche)

€ 25,00

€ 25,00

€ 25,00

Ehrenmitglieder

-/-

-/-

-/-

 

6. Geldstrafen sind Abgaben an den Verein und der Kasse zuzuführen. Sie sind fällig

sobald die Strafverkündigung bzw. – Entscheidung rechtskräftig ist.

Erhöhtes Startgeld aufgrund von verspäteter Meldung und Startgelder von

gemeldeten aber nicht teilnehmenden Kämpfer/-innen werden vom Verein nicht

übernommen. Gleiches gilt für Strafen bei Nichtantritt einer gemeldeten

Mannschaft (gem. Beschluss Mitgliederversammlung am 06. Juni 1993, Bühlertal).

7. Aufwandsentschädigung für Trainer und Betreuer

Aufwandserstattungen erhalten nur vom Vorstand bestellte Trainer, Trainerassistenten oder vom

Vorstand festgelegte/ beauftragte  Betreuer.

a) Fahrtkosten

Für Fahrtkostenerstattungen gelten die Bahntarife 2. Klasse. Alternativ kann bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs der Tankbeleg abgerechnet werden. Mitfahrmöglichkeiten seitens des Deutschen Judo-Bundes oder der angeschlossenen Verbände sind vorrangig zu nutzen.

b) Tagesgeld

Die Aufwandserstattung für die Betreuung bei Turnieren und Lehrgängen ist mit der Aufwandsentschädigung für Trainer und Betreuer abgegolten.

c) Übernachtungen

Hotelkosten für Trainer und Wettkampfteilnehmer oder für vom Vorstand beauftragte Betreuer werden bis zu einer Höhe von € 75,00 pro Nacht übernommen. Bei darüber hinaus gehenden Kosten ist eine Zustimmung des Vorstandes erforderlich.

d) Ausbildung

Die Kosten (Lehrgangsgebühr und Fahrtkosten) für die Nachwuchsausbildung „ Trainerassistenz „ werden übernommen.

e) Turniere und Wettkämpfe

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (aktive Wettkampflaufbahn,

ausgenommen Ü 30) übernimmt der Verein die Startgelder im Rahmen der vom Sportwart festgelegten Veranstaltungen.

f) Fortbildungen für Trainer/innen und Mitglieder (z.B. auch Technik- und Kaderlehrgänge)

-         Der Vorstand/Sportwart entscheidet über Kostenübernahmen im Einzelfall  vor Antritt.

-         Für Lizenzverlängerungen wird im Zeitraum von 4 Jahren ein Pauschalbetrag von € 60,00 gegen Nachweis erstattet.


Bankverbindung: Sparkasse Schwarzwald-Baar
IBAN: DE 81 6945 0065 0000 0148 53

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