Finanzordnung
Auszug aus der Finanzordnung
5. Jährliche Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge ab 2019 | Judo | Gymnastik | Eltern- Kind - Turnen |
Aufnahmegebühr (auch fällig bei Übertritt von EKiTu zu Judo) | € 20,00 | € 20,00 | -/- |
Aktive Mitglieder ab 18 Jahren | € 65,00 | € 65,00 | -/- |
Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrdienstleistende, freiwillige Sozialdienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld nach SGB II |
€ 50,00 |
-/- |
€ 50,00 |
Familienrabatt: -zweites aktives Mitglied einer Familie, unter 18 J. - drittes aktives Mitglied einer Familie, unter 18 J | € 45,00 € 40,00 | -/- -/- | € 25,00 € 25,00 |
Passive Mitglieder | € 15,00 | € 15,00 | € 15,00 |
BGB Vorstand, amtierende Trainer (Gruppenverantwortliche) | € 25,00 | € 25,00 | € 25,00 |
Ehrenmitglieder | -/- | -/- | -/- |
6. Geldstrafen sind Abgaben an den Verein und der Kasse zuzuführen. Sie sind fällig
sobald die Strafverkündigung bzw. – Entscheidung rechtskräftig ist.
Erhöhtes Startgeld aufgrund von verspäteter Meldung und Startgelder von
gemeldeten aber nicht teilnehmenden Kämpfer/-innen werden vom Verein nicht
übernommen. Gleiches gilt für Strafen bei Nichtantritt einer gemeldeten
Mannschaft (gem. Beschluss Mitgliederversammlung am 06. Juni 1993, Bühlertal).
7. Aufwandsentschädigung für Trainer und Betreuer
Aufwandserstattungen erhalten nur vom Vorstand bestellte Trainer, Trainerassistenten oder vom
Vorstand festgelegte/ beauftragte Betreuer.
a) Fahrtkosten
Für Fahrtkostenerstattungen gelten die Bahntarife 2. Klasse. Alternativ kann bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs der Tankbeleg abgerechnet werden. Mitfahrmöglichkeiten seitens des Deutschen Judo-Bundes oder der angeschlossenen Verbände sind vorrangig zu nutzen.
b) Tagesgeld
Die Aufwandserstattung für die Betreuung bei Turnieren und Lehrgängen ist mit der Aufwandsentschädigung für Trainer und Betreuer abgegolten.
c) Übernachtungen
Hotelkosten für Trainer und Wettkampfteilnehmer oder für vom Vorstand beauftragte Betreuer werden bis zu einer Höhe von € 75,00 pro Nacht übernommen. Bei darüber hinaus gehenden Kosten ist eine Zustimmung des Vorstandes erforderlich.
d) Ausbildung
Die Kosten (Lehrgangsgebühr und Fahrtkosten) für die Nachwuchsausbildung „ Trainerassistenz „ werden übernommen.
e) Turniere und Wettkämpfe
Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (aktive Wettkampflaufbahn,
ausgenommen Ü 30) übernimmt der Verein die Startgelder im Rahmen der vom Sportwart festgelegten Veranstaltungen.
f) Fortbildungen für Trainer/innen und Mitglieder (z.B. auch Technik- und Kaderlehrgänge)
- Der Vorstand/Sportwart entscheidet über Kostenübernahmen im Einzelfall vor Antritt.
- Für Lizenzverlängerungen wird im Zeitraum von 4 Jahren ein Pauschalbetrag von € 60,00 gegen Nachweis erstattet.
Bankverbindung: Sparkasse Schwarzwald-Baar
IBAN: DE 81 6945 0065 0000 0148 53